17. Jänner 2012 | 09:08 Uhr
Vorsicht Rutschgefahr
Wer haftet eigentlich für glatte Gehsteige?
Achtung Rutschgefahr! Worauf beim Schneeräumen zu achten ist.
Laut Prognose der Hohen Warte ist in den tiefen Lagen bzw. innerstädtisch bereits am Vormittag mit einem Übergang zu leichten Plusgraden zu rechnen, daher wird sich der Schnee bald in Schneematch verwandeln. In den kälteren höheren Außenbezirken sind stellenweise auch deutlich mehr als 5 cm Neuschnee möglich, teilweise durch Windverfrachtungen.
MA 48 im Einsatz: Aktuell rund 1.276 Einsatzkräfte unterwegs
Aktuell sind in Wien rund 1.276 Einsatzkräfte mit 361 großen und kleinen Streu- und Räumfahrzeugen im Einsatz, um den reibungslosen Verkehr auf dem 2.800 km langen Straßennetz und den Fahrradwegen sicherzustellen und die 25.000 Fußgängerübergänge von Schnee zu befreien. Die MA 48 ist auch verantwortlich für mehr als 500.000 Laufmeter Gehsteige, Stiegen und kombinierte Geh- und Radwege.
Die Stadt-Autobahnen, wie etwa die Südost-Tangente, sowie Privatstraßen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich MA 48. Im Haltestellenbereich von öffentlichen Verkehrsmitteln sind die jeweiligen Betreiber wie etwa die Wiener Linien bzw. die AnrainerInnen zuständig.
Gehsteige fallen in Zuständigkeit der Liegenschaftseigentümer
Für die Gehsteige sind die jeweiligen Liegenschaftseigentümer und Hausbesitzer verantwortlich, sie haben entweder selbst oder über beauftragte Firmen für die Räumung und Streuung zu sorgen.
Bei der Betreuung der Gehsteige ist die Winterdienstverordnung 2003 zu beachten. Streusalz ist auf Gehsteigen nur bis zu einem Abstand von 10 m bis zu einer Grünfläche (unversiegelter Boden) zulässig. Im Bereich von Grünflächen darf Kaliumkarbonat eingesetzt werden, Streusplitt und geblähte Tone dürfen im Bereich der Grünflächen ebenfalls zum Einsatz gelangen. Verboten ist generell der Einsatz von stickstoffhältigen Mitteln sowie Asche und Schlacke. Beim Splitt ist darauf zu achten, dass Quarzsplitt, Quarzsand und Betonrecyclingsplitt verboten sind.