20. Mai 2016 | 09:03 Uhr
Schäden
Niederösterreich erlaubt Tötung von Bibern
Neue Verordnung soll Population auf "verträgliche Größe" senken.
Die NÖ Landesregierung beschließt nächste Woche ein erweitertes Eingriffsrecht in die Biberpopulation. Von 1. September bis 31. März ist es künftig bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz anderer wild lebender Tiere erlaubt, Biberdämme zu entfernen und die Nager zu töten. "Die Biberpopulation und die Schäden werden mehr", begründete Landesrat Stephan Pernkopf (ÖVP) die Maßnahme.
4.000 Biber im Land
Derzeit leben laut Pernkopf 4.000 Biber in Niederösterreich, die Population sei trotz "Entnahmen" von jährlich 100 bis 150 Tieren im Steigen begriffen und soll auf eine "verträgliche Populationsgröße stabilisiert" werden. Der Landesrat bezeichnete die neue Regelung am Donnerstagnachmittag in einem Hintergrundgespräch als "vernünftigen Ausgleich zwischen Arten- und Menschenschutz" und sprach von einer "starken Verwaltungsvereinfachung" durch die neue Regelung. Bisher wurden Eingriffe in den Lebensraum und die Population der Biber per Einzelbescheid genehmigt.
"Niemand will die Biber ausrotten"
Die Verordnung gilt für fünf Jahre außerhalb der Schonzeit der Biber und im gesamten Bundesland mit Ausnahme des Alpenraumes, der Schutzgebiete und Nationalparks. "Niemand will die Biber ausrotten. Der Schutz des Menschen muss immer an erster Stelle stehen", betonte der für Hochwasser- und Naturschutz zuständige Landesrat. Er verwies zudem auf den Kostenfaktor etwa durch durchlöcherte Dämme. Zu den Schäden zählen auch unterminierte Radwege und umstürzende Bäume. Auch andere Arten seien durch Biber gefährdet, etwa bei Fischaufstiegshilfen.
Sind Schutzanlagen oder öffentliche Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten in Gefahr, dürfen Biberdämme entfernt oder die Tiere mit Fallen gefangen und getötet bzw. unmittelbar getötet werden, wenn der Einsatz von Lebendfallen nicht möglich ist oder diese wiederholt durch Vandalismus zerstört wurden.
Jäger und Tierärzte dürfen Biber töten
Nach Kritik von Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen gab es im Vergleich zum Begutachtungsentwurf Änderungen bei der Aufsicht, die nun von Organen des Landes durchgeführt wird. In einem ersten Schritt müssen die Abteilung Wasserbau des Landes NÖ bzw. Bezirksforstinspektoren über Schäden informiert werden.
Diese "sachkundigen Organe" legen in einem Gutachten adäquate Maßnahmen fest, wobei das gelindestes Mittel angewendet wird: Prävention und Vergrämung vor Eingriffen in den Lebensraum (Entfernen von Dämmen) und Eingriffen in die Population (Töten). Durchführen dürfen die Maßnahmen Instandhaltungsverpflichtete, also etwa Wasser- und Wehrverbände, und Gemeinden für öffentliche Einrichtungen. Jäger und Tierärzte dürfen die Biber töten.
Nicht von der Verordnung erfasst sind beispielsweise Schäden durch die Nager auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. In diesen Fällen ist weiterhin ein Einzelbescheid nötig.