11. April 2016 | 12:27 Uhr

biene42.jpg © TZ ÖSTERREICH (Archiv)

Veterinärinformationssystem

Bienenstöcke müssen bis Jahresende registriert sein

Jeder Imker ist damit verpflichtet, seine Standorte zu registrieren.

Bienenstöcke müssen laut Gesundheitsministerium bis Jahresende behördlich registriert sein. Auch wenn die Registrierung ein gewisser Aufwand ist, soll damit in Zukunft vor allem die Seuchenbekämpfung erleichtert werden, sagte der Präsident des österreichischen Imkereizentrums, Maximilian Liedelbauer, gegenüber dem ORF.

Mit einer Novelle der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung werden nun auch Bienen in dieser umfasst. Jeder Imker ist damit verpflichtet, sich mit seinen Standorten und der Anzahl der gehaltenen Bienenvölker im Veterinärinformationssystem zu registrieren. Hilfe bei den Meldungen für die Statistik Austria erhielten die Imker von den Imkervereinen, sagte Liedelbauer.

Die IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IPG) begrüßte die Maßnahme. "Die Ausbreitung von Schädlingen wie der Varroamilbe verursachen jedes Jahr hohe Bienenverluste. Mit der Registrierung von Imkerbetrieben und Bienenstöcken im Veterinärinformationssystem (VIS) wird die Voraussetzung für ein permanentes Monitoring geschaffen, um einen Befall der Völker rasch zu erkennen, das Ausbreiten von Schädlingen und Krankheiten einzudämmen und ein Ausbreiten zu verhindern", meinte Obmann Christian Stockmar.

 

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