29. Februar 2012 | 08:22 Uhr

Ab in den Schanigarten! © Niesner

Draußen sitzen

In Wien beginnt die Schanigarten-Saison

Frühlingsbeginn: Jetzt darf wieder im Freien gegessen und getrunken werden.

In Wien beginnt Donnerstag in gewisser Hinsicht der Frühling: Ab 1. März ist es Gastronomen nämlich erlaubt, einen Schanigarten einzurichten. Einige Lokale werden dies wohl sogleich tun, da in den kommenden Tagen Temperaturen bis zu 15 Grad prophezeit werden. Die Wirtschaftskammer verzeichnet jedenfalls bereits eine Zunahme bei den Anträgen auf Schanigartenbewilligung - was aber weniger am Wetter, als vielmehr an der Raucherregelung liegt.

Freiluft
Die Geschichte der beliebten Freiluft-Sitzgelegenheiten ist relativ gut erforscht. Die erste Genehmigung für einen Schanigarten bekam um 1750 der Kaffeehausbesitzer Gianni Tarroni am Graben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Vorname des Betreibers - leicht abgewandelt - auch gleich dem Garten den Namen gab. Möglich ist jedoch auch, dass die historische Aufforderung "Schani, trag' den Garten raus" dafür verantwortlich ist. Schani steht hier für den jüngsten Mitarbeiter des Lokals, den "Piccolokellner".

Bewilligung
Fix ist jedenfalls, dass die Abgabe von Essen und Trinken im Freien gesetzlich ziemlich klar geregelt ist: Schanigärten müssen von den Magistratischen Bezirksämtern bewilligt werden. Dabei werden "Aspekte der Stadtgestaltung und die architektonische Wirkung im örtlichen Stadtbild" beurteilt, wie es heißt. Der Garten soll, so empfiehlt die Behörde, auch den Charakter des Lokals zum Ausdruck bringen.

Bis 23 Uhr
Schanigärten dürfen zwischen 1. März und 15. November von 8.00 bis 23.00 Uhr geöffnet sein, bei Gastgärten in Innenhöfen ist um 22.00 Uhr Schluss. In manchen Straßenzügen ist es auch erlaubt, bis Mitternacht im Freien zu essen bzw. zu trinken. Für genehmigungspflichtige Anlagen wird eine Nutzungsgebühr entrichtet, wobei hier derzeit eine Neuregelung verhandelt wird.

Die sogenannte Gebrauchsabgabe soll nämlich gerechter werden, wie im Rathaus versprochen wird. So dürften sich die Kosten künftig nach der Lage richten. Was ziemlich sicher bedeutet: Für Wirte in guten Lagen wird es teurer. Das System wird aber zeitlich flexibler. Wurden bisher Genehmigungen nur für die gesamte Saison erteilt, kann künftig wohl monatlich gezahlt werden, was den Gastronomen gleichzeitig erlaubt, einen Schanigarten nur beschränkt einzurichten.

Vor kurzem regte der Chef des Cafe Landtmann und Obmann der Wirtschaftskammer-Fachgruppe Kaffeehäuser, Berndt Querfeld, weiters an, dass bei schönem Wetter auch im Winter ein Schanigarten angeboten werden darf - und nicht erst ab 1. März. Laut Willy Turecek, Obmann der Fachgruppe Gastronomie, ist dieses Problem für die meisten Gastronomen aber kein sehr dringendes, wie er im Gespräch mit der APA versicherte.

Trend zum Schanigarten

Laut dem Gastro-Chef dürfte der Trend zum Schanigarten jedenfalls weitergehen, da dort möglich ist, was in vielen Lokalen nicht mehr erlaubt ist - sprich: rauchen. Auch wenn laut Turecek heuer längst noch nicht alle Anträge eingelangt sind, ist schon absehbar, dass die Zahl steigen dürfte: "Das sehe ich schon an der Zahl der bisherigen Neuansuchen." Im Vorjahr gab es in Wien rund 1.800 Schanigärten auf öffentlichem Grund und rund 600 Gastgärten auf privaten Flächen.
 

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