09. Juni 2015 | 10:48 Uhr

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Arbeitsrecht

Unwetter rechtfertigt Fernbleiben vom Job

Überflutungen und Muren können Fernbleiben vom Arbeitsplatz rechtfertigen.

Wer aufgrund von Naturereignissen wie den aktuellen Überflutungen in Nieder- und Oberösterreich oder der Murenabgänge in Tirol nicht oder nicht pünktlich in die Arbeit kommen kann, braucht keine dienstrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Darauf wies Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, am Dienstag hin.

"Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt", sagte Achitz. Man müsse aber alles Zumutbare unternehmen, um in die Arbeit zu kommen, und man muss den Arbeitgeber von der Verspätung bzw. der Verhinderung informieren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Kindergarten oder Schule wegen des Unwetters geschlossen bleiben und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen. Seit dem Vorjahr gibt es die Entgeltfortzahlung in Katastrophenfällen nicht nur für Angestellte, sondern auch für Arbeiter.
 

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Im O und S Nebel, im W Sonne und Wolken, -3/6°

Vom Innviertel ostwärts sowie generell in den Niederungen im Osten, Südosten und Süden startet der Tag mit Nebel und Hochnebel, vor allem im Südosten hält er sich oft beständig und gebietsweise fällt auch Nieselregen oder Schneegriesel aus der Nebelschicht. Auf unterkühlten Böden besteht Glättegefahr. Im Norden und Osten bestehen im Tagesverlauf Chancen auf zumindest zeitweilige sonnige Auflockerungen. Im Westen des Landes aber auch im Bergland ist es generell sonnig. Der Wind weht im Osten mäßig bis lebhaft aus Ost bis Südost, im Westen macht sich föhniger Südwind bemerkbar. Ansonsten ist es meist schwach windig. Frühtemperaturen minus 8 bis plus 2 Grad, Tageshöchsttemperaturen um 1 Grad bei beständigem Nebel und bis zu 10 Grad im Westen.
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