09. Juni 2015 | 10:48 Uhr

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Arbeitsrecht

Unwetter rechtfertigt Fernbleiben vom Job

Überflutungen und Muren können Fernbleiben vom Arbeitsplatz rechtfertigen.

Wer aufgrund von Naturereignissen wie den aktuellen Überflutungen in Nieder- und Oberösterreich oder der Murenabgänge in Tirol nicht oder nicht pünktlich in die Arbeit kommen kann, braucht keine dienstrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Darauf wies Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, am Dienstag hin.

"Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt", sagte Achitz. Man müsse aber alles Zumutbare unternehmen, um in die Arbeit zu kommen, und man muss den Arbeitgeber von der Verspätung bzw. der Verhinderung informieren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Kindergarten oder Schule wegen des Unwetters geschlossen bleiben und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen. Seit dem Vorjahr gibt es die Entgeltfortzahlung in Katastrophenfällen nicht nur für Angestellte, sondern auch für Arbeiter.
 

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Kühler mit Regen oder Gewittern. 17/24°

Zum Wochenstart sorgt eine Kaltfront, die aus Nordwesten kommt, für einen Wetterumschwung. Von der Früh weg wechseln sich Wolken und Sonne ab, dabei sind im ganzen Land Regen, Regenschauer und Gewitter zu erwarten. Lokal kann es auch zu Starkregen kommen! Besonders von Vorarlberg bis Oberösterreich. Am längsten trocken ist es ganz im Osten und Südosten, hier gibt es auch den meisten Sonnenschein. Der Wind weht schwach bis mäßig, an der Alpennordseite auch lebhaft aus westlichen Richtungen. Frühtemperaturen 12 bis 21 Grad, Tageshöchsttemperaturen 20 bis 30 Grad, mit den höchsten Werten im Osten und Südosten.
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