09. Juni 2015 | 10:48 Uhr

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Arbeitsrecht

Unwetter rechtfertigt Fernbleiben vom Job

Überflutungen und Muren können Fernbleiben vom Arbeitsplatz rechtfertigen.

Wer aufgrund von Naturereignissen wie den aktuellen Überflutungen in Nieder- und Oberösterreich oder der Murenabgänge in Tirol nicht oder nicht pünktlich in die Arbeit kommen kann, braucht keine dienstrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Darauf wies Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, am Dienstag hin.

"Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt", sagte Achitz. Man müsse aber alles Zumutbare unternehmen, um in die Arbeit zu kommen, und man muss den Arbeitgeber von der Verspätung bzw. der Verhinderung informieren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Kindergarten oder Schule wegen des Unwetters geschlossen bleiben und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen. Seit dem Vorjahr gibt es die Entgeltfortzahlung in Katastrophenfällen nicht nur für Angestellte, sondern auch für Arbeiter.
 

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Sonne-Wolken, im O vermehrt Schauer. 0/14°

Ein paar Nebelfelder können sich noch länger halten, insbesondere im Innviertel und im westlichen Donauraum. Spätestens am Nachmittag ist es aber im Westen verbreitet sonnig, allerdings macht sich auch Saharastaub in der Luft durch eine leichte Eintrübung bemerkbar. Ansonsten gibt es zeitweise einige Quellwolken, dazu können ein paar Regenschauer niedergehen, die meisten gibt es voraussichtlich im Südosten. Hier sind sogar örtliche, kurze Gewitter nicht auszuschließen. Der Wind weht schwach bis mäßig und kommt aus unterschiedlichen Richtungen. Die Tageshöchsttemperaturen liegen bei 12 bis 17 Grad. Heute Nacht: Nach Abzug des schwachen Höhentiefs Richtung Südosten fallen die Restwolken wieder zusammen und es klar häufig auf. In den Morgenstunden kann sich in Tälern und Becken lokal und in Oberösterreich gebietsweise Nebel ausbreiten. Allgemein weht nur schwacher Wind. Die Tiefsttemperaturen liegen zwischen minus 4 und plus 5 Grad.
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