06. August 2015 | 13:15 Uhr

waldbrand089.jpg © TZ ÖSTERREICH (Archiv)

Brandgefahr

Rauchverbot in allen Wäldern der Steiermark

Landesforstdirektor warnt auch vor weggeworfenen Glasflaschen.

Die steirische Landesforstdirektion hat angesichts der hohen Temperaturen und ausgetrockneten Böden ein Rauchverbot für alle Wälder der Grünen Mark verhängt. Auch offene Feuer dürfen nicht entfacht werden, weil die Gefahr von Waldbränden zu hoch ist. "Sogar eine weggeworfene Glasflasche kann zu Flammen führen", warnte Landesforstdirektor Michael Luidold am Donnerstag.

Die Hitze der vergangenen Wochen sowie in den bevorstehenden Tagen macht den steirischen Waldbesitzern Sorgen. Etwa 85 Prozent aller Brände im Forstbestand werden durch menschlichen Einfluss eingelöst, hieß es in der Aussendung des Landes am Donnerstag. Noch glimmende Zigaretten zählen zu den häufigsten Ursachen. In den vergangenen vier Jahren seien in der Steiermark rund 200 Waldbrände gezählt worden.

Besonders im März und April werden trockenheitsbedingt öfter Verordnungen für ein Rauchverbot in Wäldern von den Bezirkshauptmannschaften verhängt. Im Juli und August ist Hitze oft der Grund für die behördlichen Verbote. Die Verordnungen sind somit zwar nicht selten, aber derzeit sei die Situation besonders gefährlich, erklärte Luidold. Trotz des Regens der vergangenen Woche trockne der Humusboden rasch wieder aus.

Die Anzahl der Waldbrände schätzte der Landesforstdirektor als hoch ein, oft könnten sie aber rasch von den Feuerwehren gelöscht werden. Probleme gibt es, wenn die Flammen in umwegsamen Gelände ausbrechen, da könnten mehrere Hektar Wald schnell Feuer fangen und vernichtet werden. Besonders ein abgebrannter Schutzwald (Wald oberhalb von Dörfern, der vor Steinschlag und Erdrutschen schützt, Anm.) könne teuer werden. Anstelle des natürlichen Schutzes müssen oftmals Bauten errichtet werden, da das Wachstum nach dem Aufforsten lange dauert.

Die Verordnung, die derzeit in allen Bezirken der Steiermark gilt, wird nicht nur von den Förstern und der Berg- und Naturwacht kontrolliert, jeder Waldeigentümer oder Bürger kann eine im Wald rauchende Person anzeigen, meinte Luidold. Die Verordnung kann nur von der Bezirkshauptmannschaft wieder aufgehoben werden. Das passiere aber nicht nach nur einem Gewitter, sondern dafür sei ein Ende einer Hitzeperiode nötig.