03. Februar 2017 | 13:03 Uhr

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Tipps

Nebel- und Glatteis-Alarm in Ostösterreich

Der ARBÖ warnt vor allem für den Donauraum und auch der West-Autobahn.

Glatteis und Nebel können für die Autofahrer dieser Tage besondere Gefahren darstellen daher warnt der ARBÖ vor leichtsinnigem Fahrverhalten. „Das Gebot der Stunde lautet daher: Tempo anpassen, Sicherheitsabstand erhöhen und vorausschauend fahren“, heißt es in einer Aussendung.

Der Nebel verringert nicht nur die Sichtweite, sondern auch das Einschätzen von Entfernungen.Daher sollte man zu vorderen Fahrzeugen ausreichend Abstand halten. „Zudem zeigen Studien, dass sich bei Nebel die Reaktionszeit verlängert und zwar unabhängig von der Fahrerfahrung“, so ARBÖ-Verkehrspsychologin Mag. Dora Beer.

Am Abend oder in der Dämmerung kommt es vor allem auf die richtige Beleuchtung an. Am besten kommt man durch leichten Nebel mit dem Abblendlicht, bei dichtem Nebel muss die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Ist man durch die Nebelbank durch und herrscht wieder gute Sicht, müssen die Nebelschlussleuchten jedoch wieder ausgeschalten werden, da dies verboten ist. Nach vorne strahlende Nebelscheinwerfer sind hingegen immer erlaubt, sollten aber trotzdem ausgeschaltet werden, da man entgegenkommende Fahrzeuge nur unnötig blendet. Nicht geeignet ist das Tagfahrlicht, da es wenig Leuchtkraft hat und die Rücklichter nicht aktiviert werden. Das Fahrzeug kann vom nachfolgenden Verkehr daher zu spät wahrgenommen werden, wodurch die Unfallgefahr steigt, lauten die Tipps vom ARBÖ.

Ignoriert man diese Tipps kann es teuer werden. „Nicht nur, dass die falsche Fahrzeugbeleuchtung die Sichtbarkeit eines Fahrzeuges maßgeblich senkt, können im Extremfall auch Strafen bis zu 5.000 Euro verhängt werden“, warnt der Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung Dr. Stefan Mann. „Zumeist wird ein Organmandat in der Höhe von 36 Euro ausgestellt. Kommt es jedoch zu einer Anzeige fällt die Strafe schon deutlich höher aus. Abgesehen davon setzt man mit einem unzureichend beleuchteten Fahrzeug sein Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer auf's Spiel!“ War das Fahrzeug unzureichend beleuchtet, kann einem bei einem Serienunfall Mitverschulden angelastet werden