29. Oktober 2021 | 09:32 Uhr
Ostflanke als Einsatzschwerpunkt
Mega-Brand auf der Rax: Lage verschärft sich
Immer wieder flammen an der Ostflanke Glutnester auf.
Beim seit Wochenstart tobenden Waldbrand in Hirschwang in der Marktgemeinde Reichenau a.d. Rax (Bezirk Neunkirchen) ist auch am Freitag keine Entspannung in Sichtweite gewesen. Als Schwerpunkt der Löscharbeiten galt nach Angaben von Bezirksfeuerwehrkommandant Josef Huber die sogenannte Ostflanke. Wie bereits am Vortag wurden in Summe rund 500 Helfer aufgeboten. Grund ist die weiterhin nicht günstige Wetterprognose.
Etwa 200 Helfer hatten laut Huber in der Nacht auf Freitag an Ort und Stelle verharrt. In der Früh bot sich an der Ostflanke ein Bild von Brand- und Rauchentwicklung: "Glutnester flammen dort immer wieder auf", sagte der Einsatzleiter zur APA. Es finde ein "kontrollierter Löschangriff" statt, die Lage sei im Griff. In der Luft waren wie schon zuletzt acht Hubschrauber von Polizei und Bundesheer.
Verteidigungsfront
Im Westen, wo an der Höllental-Bundesstraße (B 27) fünf Großtanklöschfahrzeuge positioniert worden waren, die dort als "Verteidigungsfront" den Flammenüberschlag auf die Rax-Seite verhindern sollen, setze man derzeit eher auf Abwarten. "Es ist alles in Betrieb", man sei gerüstet, "sollte Wind aufkommen", erklärte Huber.
Ebendiese windigen Verhältnisse waren auch für Freitag wieder prognostiziert worden. Am Vormittag sprach Huber allerdings von einer guten Wetterlage. "Wenn es so bleibt, haben wir Glück." Entspannung für die Situation könnten Niederschläge bringen. Diese sind aber erst für Montagabend angesagt.
Das Flammen, die sich zum laut Feuerwehrsprecher Franz Resperger "größten Waldbrand, den es je in Österreich gab" entwickelt haben, waren am Montag ausgebrochen. Das Feuer breitete sich extrem rasch aus - innerhalb von zehn Stunden von fünf auf mehr als 100 Hektar.
Hinsichtlich der Brandursache deutet laut Polizei viel auf ein Lagerfeuer oder auf eine weggeworfene Zigarette hin. Offenes Feuer in dem Gebiet ist gemäß der Waldbrandverordnung ebenso wie nach dem Forstgesetz freilich verboten.