04. Mai 2016 | 11:51 Uhr
Steiermark
EuGH kippt EU-Klage gegen Kraftwerk Scharze Sulm
Streit um den Kraftwerksbau: Klage der EU wurde abgewiesen.
Für Umweltschützer hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch keine gute Nachricht parat. Das EU-Gericht hat eine Klage der EU-Kommission gegen Österreich im Streit um den Kraftwerksbau an der Schwarzen Sulm in der Steiermark abgewiesen.
Die EU-Behörde hatte Österreich vorgeworfen, im Jahr 2007 den Bau des Wasserkraftwerks bewilligt zu haben, obwohl er laut Bewilligungsbescheid zu einer Verschlechterung der Wasserqualität führen werde. Der EuGH kommt nun zu dem Schluss, dass der damalige Landeshauptmann (Franz Voves von der SPÖ, Anm.) - entgegen den Ausführungen der Kommission - das strittige Vorhaben geprüft sowie seine Vorteile und negative Auswirkungen auf den Zustand des Wassers gegeneinander abgewogen habe. Die EU-Richter sehen die Bedingungen für eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot erfüllt. Der Landeshauptmann habe dem eine detaillierte und spezifische wissenschaftliche Prüfung dieses Vorhabens zugrunde gelegt.
Das Umweltministerium ist gegen den Kraftwerksbau, da der Zustand der Sulm im Entwurf des nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans als "sehr gut" dargestellt wird. Laut Wasserrahmenrichtlinie gilt das Verschlechterungsverbot. "Mit dem Bau eines Kraftwerks würde eine Verschlechterung eintreten", wurde eine Sprecherin von Minister Andrä Rupprechter (ÖVP) am Dienstag im "Standard" zitiert.
Kraftwerks-Gegner haben stets die ökologische Bedeutung des Flusses hervorgehoben, der seltene Tierarten wie Fischotter, Wasseramsel und Steinkrebs beheimatet. Die betroffene Schluchtstrecke ist als Natura-2000-Europaschutzgebiet ausgewiesen.
Der steirische Landeshauptmann hatte den Kraftwerksbau 2007 bewilligt, das Umweltministerium hob diese Genehmigung im Jahr 2009 wieder auf. Der Verwaltungsgerichtshof sah jedoch 2012 Formalfehler. Wegen der danach wieder gültigen Genehmigung klagte die EU-Kommission Österreich beim Europäischen Gerichtshof.