15. November 2010 | 12:30 Uhr

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Winterausrüstung

Rechten & Pflichten für Autofahrer im Ausland


In den Nachbarländern gelten teils noch strengere Regeln als hierzulande.

Wie berichtet, besteht seit 1. November für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht in Österreich. Ähnliche Bestimmungen gelten auch in vielen Nachbarländern. Wer mit dem Auto über die Grenze fährt, sollte sich vorher unbedingt über die Vorschriften im jeweiligen Land informieren. "Das ist einerseits für die Verkehrssicherheit wichtig, andererseits lassen sich mit der richtigen Bereifung und Winterausrüstung unangenehme Strafen vermeiden", erklärt ÖAMTC-Touristikexpertin Silvie Bergant. Die ÖAMTC-Touristik hat Details zu den Winterreifenpflichten in Europa zusammengefasst:

Deutschland und Slowakei:
Es gilt so wie in Österreich eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, die Bereifung muss den Wetterverhältnissen angepasst sein. "Außerdem ist man in Deutschland verpflichtet, Frostschutz ins Scheibenwaschmittel zu mischen", weiß die ÖAMTC-Expertin.

Italien und Ungarn:
Hier kann es passieren, dass Winterreifen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Im Aosta-Tal in Italien gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April Winterreifenpflicht.

Tschechische Republik und Schweiz:

Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. "Allerdings wird man bei einem Unfall in der Schweiz mit Sommerreifen auf Winterfahrbahn mit haftbar gemacht. Bleibt man mit der falschen Bereifung hängen, muss man mit erheblichen Geldstrafen rechnen", so die ÖAMTC-Touristikerin. In Tschechien ist von 1. November bis 30. April eine Winterausrüstungspflicht vorgeschrieben, falls das durch entsprechende Verkehrsschilder signalisiert wird. Fahrzeuge bis 3,5 t müssen dann mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein. Zudem gibt es einige Hauptverkehrswege, wie z. B. ein Teilabschnitt auf der Autobahn D1 von Prag - Brünn, wo eine generelle Winterausrüstungspflicht vorgeschrieben ist.

Slowenien:
Es gilt eine Winterreifenpflicht von 15. November bis 15. März. Außerdem auch außerhalb dieses Zeitraums bei winterlichen Straßenbedingungen. Die Mindestprofiltiefe beträgt drei, statt der in Österreich vorgeschriebenen vier Millimeter.

Finnland und Estland:
Von 1. Dezember bis Ende Februar gilt in Finnland Winterreifenpflicht. In Estland sind Winterreifen von Anfang Dezember bis 31. März verpflichtend. Diese Periode kann jedoch je nach Wetterlage variieren und sich zwischen Oktober und April erstrecken.

Norwegen und Schweden:
Während in Schweden von 1. Dezember bis 31. März Winterreifen montiert werden, besteht im Nachbarland Norwegen die Winterreifenpflicht von 15. Oktober bis zum ersten Sonntag nach Ostern. "In Schweden muss außerdem Frostschutz im Scheibenwaschmittel beigemischt sein und eine Schaufel mitgeführt werden", erklärt Bergant.

Spikes
Für alle Autofahrer mit Spikereifen gilt in folgenden Ländern Fahrverbot: Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Kroatien, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei und Ungarn. In Deutschland gibt es lediglich für die Strecke Bad Reichenhall - Lofer im kleinen deutschen Eck eine Ausnahmeregelung, wo mit Spikes gefahren werden darf.

Mietwagen
Ein abschließender Tipp der Touristikexpertin: "Vorsicht bei Mietwagen zur kalten Jahreszeit. Nicht alle Firmen rüsten ihre Fahrzeuge auf Winterreifen um. Daher schon beim Reservieren bestätigen lassen, dass Winterreifen montiert sind." Ist das Fahrzeug trotz Reservierung nicht mit Winterreifen ausgestattet, kann der Mieter die Annahme verweigern, weil das Auto nicht verkehrssicher ist.