06. Dezember 2023 | 09:00 Uhr
Schneechaos
Öffi-Chaos! Zugausfälle und Verspätungen
Wegen der Schneefälle am Mittwochmorgen treten bei zahlreichen öffentlichen Verkehrslinien in Wien Verspätungen und unterschiedliche Intervalle auf.
Nach den bereits am Wochenende und am Montag aufgetretenen Störungen bei den Wiener Linien beeinträchtigt der anhaltende Schneefall auch am Mittwoch den öffentlichen Nahverkehr. Mehrere Linien verzeichnen am Morgen Verspätungen oder unregelmäßige Fahrpläne.
U-Bahnlinien nur unregelmäßig unterwegs
Die U-Bahnlinien U4 und U6 sind derzeit aufgrund eines schadhaften Fahrzeugs in beiden Richtungen unregelmäßig unterwegs. In Richtung Oberlaa wurde die U1 aufgrund einer Störung für einige Minuten an der Weiterfahrt gehindert. Auch diverse Straßenbahn- und Buslinien sind von Verzögerungen betroffen.
Nach einem Verkehrsunfall gibt es auf den Linien 5 und 33 unterschiedliche Intervalle. Die Linien 10 und 60 verspäten sich aufgrund eines schadhaften Fahrzeugs. Zusätzlich kommt es bei den Linien 38, 40 und 41 zu Verzögerungen aufgrund eines Rettungseinsatzes.
Auch viele Buslinien betroffen
Witterungsbedingt müssen auch bei den Buslinien 7A, 10A, 11A, 12A, 13A, 14A, 15A, 16A, 22A, 14A, 26A, 27A, 29A, 30A, 32A, 35A, 36A, 38A, 39A, 40A, 44A, 46A, 48A, 50A, 57A, 60A, 62A, 63A, 64A, 66A, 68A, 69A, 74A, 86A, 92A, 93A, 94A, 95A und 98A mit Verspätungen gerechnet werden. Im Straßenverkehr kann es ebenfalls zu Behinderungen kommen, da die Straßen aufgrund des Neuschnees besonders rutschig sind.
ÖBB und Westbahn erstatten Kosten zurück
Aufgrund der starken Schneefälle am vergangenen Wochenende kam es in Österreich zu erheblichen Störungen im Bahnverkehr, mit zahlreichen Zugausfällen und Verspätungen. Obwohl Reisende grundsätzlich bei Extremwetterlagen keine Entschädigung beanspruchen können, haben die ÖBB und die Westbahn bestätigt, die Kosten wie üblich zu erstatten, wie der ORF-Radiosender Ö1 am Mittwoch berichtete.
Ticketpreise werden grundsätzlich erstattet
Maria-Theresia Röhsler von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erklärte, dass bei Bahnverspätungen von mehr als einer Stunde grundsätzlich 25 Prozent des Ticketpreises erstattet werden und bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent. Gestrandete Passagiere können dem Bericht zufolge auch Geld für Hotel- oder Taxikosten zurückfordern, sofern das Bahnunternehmen keine alternative Lösung anbietet.
Außergewöhnlichen Umstände begründen keinen Anspruch auf Entschädigung mehr
Es wurde betont, dass außergewöhnliche Umstände, die zu Zugausfällen und -verspätungen führen, seit Mitte Juni in der EU keinen Anspruch auf Entschädigung mehr begründen. Solche außergewöhnlichen Umstände umfassen beispielsweise extreme Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Vorfälle mit Personen auf den Gleisen, Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug, strafrechtliche Maßnahmen sowie Sabotage oder Terrorismus.